Schweizer Buchhandels- und
Verlags-Verband SBVV

Open Access

Die Verlage engagieren sich in der Arbeitsgruppe Open Access des SBVV, um ihre Innovationen und Dienstleistungen gemeinsam sichtbar zu machen. Sie fordern bei der Open-Access-Strategie des Bundes eine differenzierte Sicht auf die verschiedenen Wissenschaftsdisziplinen und ihre Publikationsbedürfnisse. Sie anerkennen dabei, dass das Ergebnis öffentlich finanzierter Forschung grundsätzlich ein öffentliches Gut darstellt. 

Die Fragen zu Open Access sind nicht neu: 2016 erhielt swissuniversities vom Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) den Auftrag, mit Unterstützung des Schweizerischen Nationalfonds (SNF) eine nationale Open-Access-Strategie zu entwickeln, die jüngste Entwicklung ist die Revision der Open-Access-Strategie der Schweiz im Jahr 2024, deren Umsetzung bis 2032 geplant ist.  

Der SBVV hat in den vergangenen zehn Jahren immer wieder Stellung genommen und vor allem auf wirtschaftliche Fehlentwicklungen hingewiesen. Unter anderem auch im Rahmen der Vernehmlassung der BFI-Botschaft 2025-2028. Im März 2024 wurde seine Einschätzung im Ergebnisbericht zur Vernehmlassung publiziert (S. 34). 

Zusammen mit den Verlagsverbänden Livresuisse und Alesi sowie dem Schweizerischen Verband der Verlage für Geistes- und Sozialwissenschaften hat der SBVV ein Positionspapier zu Open Access erarbeitet. Mitglieder können es in deutscher und französischer Sprache beim SBVV bestellen. Zur Position der Verbände wurden im Fachmagazin Schweizer Buchhandel 2025 – 2 ein Artikel publiziert:  «Totalumbau – ohne Not», in dem das für Open Access zuständige Mitglied des Zentralvorstands, Firas Kharrat, zu Wort kommt. 

Zwingendes Zweitveröffentlichungsrecht

Zu Hintergrund, Ziele und Auswirkungen

Wissenschaftliche Autorinnen und Autoren arbeiten heute mit Wissenschaftsverlagen ihrer Wahl partnerschaftlich zusammen. Diese Zusammenarbeit sorgt für eine unabhängige, vielfältige und vor allem qualitative Publikationslandschaft. Sie ist in der Schweiz etabliert und entlastet die öffentliche Hand, weil privatwirtschaftliche Verlage durch das Aufbereiten und multimediale Verbreiten von Forschungsergebnissen den wissenschaftlichen Diskurs professionell fördern und dabei die Finanzierung und die damit verbundenen Risiken selbst übernehmen. Mit ihrer Arbeit verleihen sie Forschungsergebnissen Gestalt und messbare Sichtbarkeit, indem sie diese in qualitativer Form zu einer Publikation aufbereiten und einer Forschungsgemeinschaft und einem interessierten Publikum aus der Praxis zugänglich machen. Sie konzipieren auch selbst neue Publikationen und suchen spezialisierte Autorinnen und Autoren aus der Praxis und der Wissenschaft (für sog. Mischwerke) und erarbeiten mit ihnen Themen, die sie anschliessend in Form von Publikationen der Praxis anbieten. Verlage sind somit ein wichtiges Bindeglied zwischen Forschungswelt und Gesellschaft.

Die Zusammenarbeit mit wissenschaftlichen Autorinnen und Autoren läuft auf der Basis von Verlagsverträgen zusammen. Der Urheber eines Werkes (Verlaggeber) überlässt das Werk einem Verleger zum Zwecke der Publikation und Distribution. Der Verleger verpflichtet sich dagegen, das unternehmerische Risiko zu übernehmen, eine Qualitätssicherung sicherzustellen und das Werk aufzubereiten, herzustellen, zu vermarkten, zu vervielfältigen, zu digitalisieren und im Rahmen des marktüblichen Wettbewerbs in Vertrieb zu nehmen und für den gesamten Lebenszyklus lieferbar zu halten. Der Verleger ist dabei auf einen vernünftigen Investitionsschutz angewiesen, um die verlegerischen Leistungen und die qualitative Verbreitung der wissenschaftlichen Forschungsergebnisse im Rahmen des Wettbewerbs erbringen zu können.

Der Verlagsvertrag, der Rechte und Pflichten der Vertragspartner umfasst, ist im Obligationenrecht (Art. 380 ff. OR) geregelt, so auch, wie der Verlaggeber über das Werk verfügen kann (Art. 382 OR). Solange die Publikation nicht vergriffen ist, «darf der Verlaggeber weder über das Werk im Ganzen noch über dessen einzelne Teile zum Nachteile des Verlegers anderweitig verfügen» (Art. 382 Ziff. 1 OR). Lediglich Zeitungsartikel und kleinere Zeitschriftenaufsätze dürfte der Verlaggeber jederzeit weiter veröffentlichen; grössere Beiträge an Zeitschriften (zu denen die wissenschaftlichen Beiträge zählen) hingegen erst nach einer Karenzfrist von drei Monaten nach dem Erscheinen. Dieses Zweitveröffentlichungsrecht beschränkt sich – so auch in den angrenzenden Nachbarländern Deutschland und Österreich – ausschliesslich auf Aufsätze und grössere Beiträge in Zeitschriften, aber nicht auf Buchpublikationen.

In der schweizerischen Verlagspraxis werden zwischen Autoren und Verlagen i.d.R. keine Verlagsverträge bei Veröffentlichungen in Zeitschriften abgeschlossen. Somit wird das geltende Zweitveröffentlichungsrecht bei Zeitschriften akzeptiert und es werden keine gesetzlichen Bestimmungen wegbedungen – obwohl der Gesetzgeber das Verlagsvertragsrecht und die heutigen Bestimmungen bewusst nicht zwingend, sondern als abdingbares Recht geregelt hat. Die Vertragspartner sollen einen gemeinsamen Handlungsspielraum haben und bei ihrer Zusammenarbeit abweichende Regelungen im Sinne der Wirtschaftsfreiheit miteinander treffen können.

Swissuniversities (Konferenz der Rektorinnen und Rektoren der Schweizerischen Hochschulen) beabsichtigt durch einen parlamentarischen Vorstoss das geltende (nicht zwingende) Zweitveröffentlichungsrecht und die damit verbundene Praxis in der Schweiz zu ändern. Sie beruft sich dabei auf die nationale Open-Access-Strategie, die im Auftrag des SBFI (Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation) erstellt wurde. Darin wird gefordert, dass wissenschaftliche Publikationen in der Schweiz künftig für alle Menschen kostenlos und offen zugänglich sein müssen. Die Finanzierung der Publikationen soll nicht mehr über Lesende bzw. Nutzende, sondern vielmehr über öffentliche Mittel (öffentliche Bibliotheken, andere öffentliche Institutionen, Publikationsförderung des Schweizerischen Nationalfonds) oder über Autorinnen und Autoren erfolgen.

Um die Transformation zu beschleunigen, fordert swissuniversities aktuell ein zwingendes Zweitveröffentlichungsrecht für wissenschaftliche Texte, das im Schweizer Obligationenrecht als zwingende Bestimmung und im Schweizer Bundesgesetz über das Internationale Privatrecht (IPRG) verankert werden soll. Das SBFI bestätigt, dass seine Fachbehörde bei diesem Vorstoss nicht involviert ist.

Das zwingende Zweitveröffentlichungsrecht, das 2019 bereits vom Nationalrat abgelehnt wurde, soll wissenschaftlichen Autorinnen und Autoren parallel oder nachgelagert zur Erstveröffentlichung erlauben, ihre Inhalte (Beiträge in Zeitschriften und allenfalls auch Buchinhalte) auf einer privaten Website oder einem universitären Repositorium kostenfrei zugänglich zu machen. Der Zwang besteht darin, dass dieses Recht künftig in Verlagsverträgen nicht wegbedungen werden darf – selbst dann nicht, wenn mit den Autorinnen und Autoren etwas anderes vereinbart wurde oder sie etwas anderes wünschen. Abweichende Regelungen wären demnach nichtig.

Swissuniversities verfolgt mit dem zwingenden Zweitveröffentlichungsrecht das Ziel, durch eine höhere kostenlose Verbreitung von Forschungsergebnissen:

  • die eigene Verhandlungsposition gegenüber ausländischen Grossverlagen zu stärken und in den Verhandlungen ein geringeres Preisniveau zu erzielen,
  • den Wissenschaftsstandort Schweiz zu stärken.

Swissuniversities betont, dass mit einem zwingenden Zweitveröffentlichungsrecht keineswegs die Wissenschaftsverlage in der Schweiz geschwächt werden sollen. Der Vorstoss sei mit Blick auf das Kostenwachstum für Publikationen bei ausländischen Grossverlagen begründet. Aus diesem Grund sei bei einer Einführung eines zwingenden Zweitveröffentlichungsrechts im Schweizer Recht auch die Anwendung dieser Bestimmung bei internationalen Verhältnissen zu klären und entsprechende Bestimmungen des internationalen Privatrechts (IPRG) zu erlassen.

Mit der Einführung eines zwingenden Zweitveröffentlichungsrechts würden sich neue Fragen sowie rechtliche und ökonomische Problemstellungen ergeben.  

Die verfassungsmässig garantierte Wirtschaftsfreiheit (Art. 27 Abs. 2 BV), welche die freie Ausübung der unternehmerischen Tätigkeit und die Vertragsfreiheit schützt, würde unter Druck geraten. Verlage würden die Möglichkeit verlieren, wissenschaftliche Inhalte exklusiv zu veröffentlichen und so die zur verlegerischen Tätigkeit erforderlichen Einnahmen zu generieren. Mit einer entsprechenden Gesetzesänderung würde der Staat in den funktionierenden Schweizer Markt und in die partnerschaftliche Zusammenarbeit (Public-Private-Partnership) eingreifen und den Verlagen verunmöglichen, rentabel zu arbeiten. Eine konkrete Benachteiligung für den Verleger kann dann angenommen werden, wenn eine Buchpublikation entgegen Art. 382 Ziff. 1 OR durch eine von Autorinnen und Autoren vorgenommene kostenfreie Zweitveröffentlichung schlechter oder gar nicht mehr verkauft bzw. der Absatz erschwert oder gar verunmöglicht wird. Dadurch würden Schweizer Verlage gegenüber den ausländischen Grossverlagen benachteiligt werden.

Kommt es zu einer Einschränkung der Vertragsfreiheit zwischen den Forschenden und der Schweizer Privatwirtschaft kann in der Folge auch von einem Eingriff in die Publikationsvielfalt in der Schweiz ausgegangen werden. Verlage wären nicht mehr in der Lage, bestimmte Publikationsformate im Markt kostenpflichtig abzusetzen. Dies würde sich wiederrum unmittelbar auf die Wissenschaftskommunikation auswirken und die Hochschulen bzw. die öffentliche Hand zwingen, eigene Strukturen kostenpflichtig aufzubauen. Dabei stehen die Universitäten ohnehin schon unter erheblichem Druck, Drittmittel – auf Kosten eigener Forschung – einzuwerben.

Die Umsetzung der nationalen Open-Access-Strategie verursachte bereits hohe Ausgaben zulasten der öffentlichen Hand, die nicht auf dem Willen des Souveräns beruhen. Eine zusätzliche Einführung eines zwingenden Zweitveröffentlichungs-rechts würde voraussichtlich zu einer noch deutlicheren Erhöhung der staatlichen Ausgaben führen. Mit einer öffentlich-rechtlichen Finanzierung könnten sich in der Folge marktverfälschende, kartellrechtlich relevante Aspekte ergeben, die in wettbewerbstechnischer Hinsicht zu einer Ausdünnung des verlegerisch betreuten Bezahlangebotes führen. Eine in dieser Hinsicht unbillig erscheinende Behinderung des Wettbewerbs unter Einsatz der Finanzkraft der öffentlichen Hand und unter Missachtung kaufmännischer Grundsätze (gezielte Preisunterbietung bzw. unzureichende Abgeltung der verlegerischen Leistungen) führt zur Verdrängung der Wettbewerber, die zu ordentlichen Marktbedingungen in der Schweiz agieren.

Eine grosse Anzahl von wissenschaftlichen Autorinnen und Autoren lehnen ein zwingendes Zweitveröffentlichungsrecht ab, da dieses die Wissenschaftsfreiheit erheblich einschränken könnte. Die Forschungsfreiheit ist für sie nicht vereinbar mit Einschränkungen in der Verbreitung von Wissen, indem bewährte Kanäle wegfallen. Ihnen sei weiterhin die Wahl ihres Verlags freizustellen, was jedoch aus ihrer Sicht durch die nationale Open-Access-Strategie ausgehebelt zu werden droht. Sie sehen sich zunehmend gezwungen, sich von den familiengeführten Verlagen in der Schweiz abzuwenden und auf deren Leistungen zu verzichten. Sie betrachten marktrelevante Eingriffe, wie das zwingende Zweitveröffentlichungsrecht, in der Verknüpfung mit öffentlich finanzierten Repositorien unter verfassungsmässigen Gesichtspunkten kritisch, da in die von der Wissenschaftsfreiheit nach Art. 20 BV umfasste Publikationsfreiheit der Forschenden eingegriffen wird.

Autorinnen und Autoren schätzen eine freie Wahl des Publikationsorgans und die Aufrechterhaltung einer unabhängigen,  lebendigen, vielfältigen und qualitativ hochwertigen Publikationslandschaft, die sich in der Schweiz im Wettbewerb durch Leistung und Qualität bewähren muss. Eine Gefährdung der Schweizer Verlage gefährde aus ihrer Sicht unmittelbar die Wissenschaftskommunikation und zwinge die Hochschulen eigene Strukturen teuer aufzubauen und diese dann langfristig zu bewirtschaften – parallel zu den längst bewährten Publikationsstrukturen der privatwirtschaftlichen Verlage.

Die Verlagsverbände in der Schweiz unterstützen bei der Open-Access-Strategie eine differenzierte Sicht auf die verschiedenen Wissenschaftsdisziplinen und ihren Publikationsbedürfnissen. Sie anerkennen, dass das Ergebnis öffentlich finanzierter Forschung grundsätzlich ein öffentliches Gut darstelle. Die wissenschaftliche Publikation (Endprodukt) dürfte jedoch nicht mit dem Forschungsergebnis an sich gleichgesetzt werden, da sie umfangreiche, hochspezialisierte und qualitätssichernde Leistungen von privatwirtschaftlichen Verlagen beinhaltet, so dass darauf nicht ohne einvernehmliche Regelung mit dem Verleger zugegriffen werden dürfte. Dies gilt vor allem für umfangreiche Buchformate (sog. Langformpublikationen, wie Monografien, Handbücher, Kommentare, Enzyklopädien, umfangreiche Nachschlagewerke sowie Praxispublikationen). Hier existieren keine alternativen Finanzierungsmodelle, so dass dem Verleger auch weiterhin kein Schaden durch eine parallele oder nachgelagerte kostenfreie Zweitveröffentlichung entstehen darf, wie vom Gesetzgeber in den ausgewogenen Bestimmungen des Verlagsvertrags bewusst formuliert wurde.

Die Einführung eines zwingenden Zweitveröffentlichungsrechts für oben genannte Buchformate (singuläre Publikationen) ist für die Verlagsverbände inakzeptabel und würde eine unnötige Überregulierung im Schweizer Recht gegenüber dem Ausland (Deutschland und Österreich) darstellen. Das bestehende Schweizer Recht bietet bereits heute ein hinreichendes Zweitveröffentlichungsrecht, das sich entsprechend den angrenzenden Nachbarländern auf Zeitschriftenbeiträge beschränkt. Gerade hier werden im Rahmen der schweizerischen Marktpraxis ohnehin keine Verlagsverträge abgeschlossen, die abweichende Regelungen umfassen könnten.

Die Notwendigkeit eines mit hohen Aufwänden verbundenen zwingenden Zweitveröffentlichungsrechts besteht aus Sicht der Verlagsverbände somit nicht. Nach Meinung von Rechtsexperten ist es ohnehin sehr fraglich, ob ausländische Grossverlage gesetzliche Bestimmungen des internationalen Privatrechts (IPRG) überhaupt beachten würden. Deutsche, französische und österreichische Gesetzgeber haben bei ihren Regelungen die internationalen Aspekte nicht berücksichtigt.

Für die Stärkung der Verhandlungsposition von swissuniversities bei konsortialen Lizenzverhandlungen mit ausländischen Grossverlagen wären demnach alternative Instrumente zum zwingenden Zweitveröffentlichungsrechts zu suchen, die nicht auf den Schultern der inländischen Verlage und des Steuerzahlers beruhen.

Die Schweizer Verlagslandschaft ist von kleinen und mittleren Verlagen geprägt, die sich nicht mit den international tätigen Grossverlagen vergleichen lassen. Schweizer Verlage setzen auf eine langfristige und partnerschaftliche Zusammenarbeit mit der Schweizer Wissenschaft. Ihre Kalkulation ist moderat und sie bieten insbesondere in den Geistes- und Sozialwissenschaften den Autorinnen und Autoren durch ihr vielseitiges und spezifisches Know-how einen grossen Mehrwert. Vor diesem Hintergrund wehren sich die Verlagsverbände und ihre Mitglieder gegen ein zwingendes Zweitveröffentlichungsrecht und den ungerechtfertigten Eingriff des Staates in die Privatwirtschaft. Ein zwingendes Zweitveröffentlichungsrecht schränkt unnötig Grundrechte ein, es vernichtet Public-Private-Partnership und verstärkt die Ungleichheiten zwischen Schweizer Verlagen und den ausländischen, international tätigen Grossverlagen.

Für einen funktionierenden Markt für wissenschaftliche Publikationen erscheinen daher flexible, dispositive Vertragslösungen der Beteiligten im Rahmen des geltenden Art. 382 OR auch im Lichte von Art. 5 Abs. 2 KG aus Gründen der wirtschaftlichen Effizienz eher gerechtfertigt zu sein als ein starres, zwingendes Zweitveröffentlichungsrecht, welches de facto einer Marktabsprache der marktmächtigen öffentlichen Hand entspräche. Es wäre unsinnig und geradezu unschweizerisch, das zwingende Zweitveröffentlichungsrecht gegen den Willen der Mehrheit der Autorinnen und Autoren sowie der wissenschaftlichen Verlage einzuführen. Diese staatliche Überregulierung würde sich in der grundlegend günstigen Situation in der Schweiz ungünstig hinsichtlich Publikationsfreiheit und einer freien und effizienten Verbreitung von Forschungsergebnissen auswirken. Es gilt, die besonderen Vorteile des Forschungs- und Wirtschaftsstandorts Schweiz inklusive zahlreicher Arbeits- und Ausbildungsplätze zu bewahren.

Die Schweizer Verlagsbranche ist gut organisiert. Sie ist auf der Basis der heutigen gesetzlichen Regelungen jederzeit bereit, gemeinsame Lösungen zu finden, die den einzelnen Forschungsgemeinschaften und ihren Publikationsformen gerecht werden und den Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort Schweiz stärken.

Mai 2025

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Hintergrund, Ziele und Auswirkungen (Download)

Aktueller politischer Schwerpunkt: Ein zwingendes Zweitveröffentlichungsrecht soll wissenschaftlichen Autorinnen und Autoren parallel oder nachgelagert zur Erstveröffentlichung gestatten, ihre Inhalte kostenfrei zugänglich zu machen. Der Zwang besteht darin, dass dieses Recht künftig in Verlagsverträgen nicht wegbedungen werden darf, auch dann nicht, wenn seitens der Geschäftspartner etwas anderes vereinbart und gewünscht wurde. Dagegen wehren sich die Verlagsverbände der Schweiz, weil ein solches Gesetz das Urheberrecht aushöhlt, die Innovation hemmt und damit die Diversität im Angebot schmälert und zudem gut funktionierende Schweizer KMU in ihrer Existenz gefährdet.

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